Sperranlagen der Innerdeutschen Grenze

Grenzanlagen Aussenbereich

Im Außenbereich unseres Museums sehen Sie ein Segment eines der beiden Sperrzäune an der DDR-Grenze. Der ca. 3 m hohe Zaun besteht aus besonders scharfkantigem Streckmetall und war oft mit Signaldrähten bespannt, die bei Berührung Alarm in den Grenzkasernen auslösten.

Rechts daneben steht eine DDR-Grenzsäule, die den Gebietsanspruch der DDR noch vor dem Ersten Zaun in Richtung Westen anzeigte.

Durch den Bundesgrenzschutz wurden entlang der westlichen Seite der Grenze Warnschilder „Halt Hier Zonengrenze“ aufgestellt, um Besucher der Grenze vor einem unerlaubten Grenzübertritt zu warnen.

Aufbau der Sperranlagen

Die Zeichnung zeigt den Aufbau der Sperranlagen der DDR von Westen her.

Der direkte Grenzverlauf an sich war eine „grüne Grenze“ – oftmals ein Bach und meist orientiert an historischen Grenzverläufen. Bei Braunlage war dies einst die Grenze zwischen dem Herzogtum Braunschweig und Preußen.

Der Bach Bremke bildete ab dem Wurmberg den Grenzverlauf. Nach Vereinigung des Bachs mit der Warmen Bode südlich von Braunlage war die Warme Bode Grenze.

 

Alle Straßen und Wege waren unterbrochen. Es folgten die Grenzsäulen der DDR, von denen eine vor dem Museum aufgestellt ist. Danach war der erste Grenzzaun aufgestellt. Ausgerüstet mit Signalanlagen. Ein Spurensicherungsstreifen diente dazu, Spuren von Grenzverletzungen (z.B. Schuhabdrücke) festzustellen.

Der aus Spaltplatten bestehende Kollonnenweg sicherte die Befahrbarkeit des Grenzbereichs bei jedem Wetter.

Die Beobachtungstürme waren Tag und Nacht mit Grenzsoldaten besetzt. Zunächst waren es Holztürme, danach runde Betontürme und zuletzt viereckige Türme verschiedener Größe.

Dahinter folgte ein Bereich mit Signalanlagen zur Entdeckung von Annäherungen an den Außenbereich der Grenze.

Schließlich folgte der hintere Grenzzaun, der ebenfalls mit Signalanlagen und einem Kolonnenweg ausgerüstet war.

Nur etwa 2 Kilometer von Braunlage östlich zerteilte die Innerdeutsche Grenze bis 1989 Deutschland in die Bundesrepublik Deutschland (Braunlage lag im sogenannten „Westen“) und die Deutsche Demokratische Republik (der Nachbarort Elend lag bereits im „Osten“).

In unserem Außengelände sehen Sie Originalteile der Sperranlagen der DDR-Grenze.

In der Nachkriegszeit wurde die Grenze zwischen der Sowjetischen Zone und den westlichen Zonen immer stärker gesichert.

Grund dafür war die Bevölkerungsabwanderung aus der Sowjetischen Zone in die Westzonen.  Die Gründe waren vielfältig: Die sich im Westen sehr viel schneller bessernde wirtschaftlichen Lage, Repressionen gegen politisch anders Denkende, zunehmende Unfreiheit in der Sowjetischen Zone.

Mit dem Entstehen der beiden Staaten „Bundesrepublik Deutschland“ am 23.05.1949 und der „Deutsche Demokratische Republik“ (ehemals sowjetische Zone; DDR) am 7.10.1949 manifestierte sich die Deutsche Teilung über Jahrzehnte.

Um den Bevölkerungsverlust zu stoppen, wurde die Grenze durch die DDR insbesondere immer weiter gesichert.

1952

16.05.1952: Eine 5 km Sperrzone von der Grenze darf fortan von DDR-Bürgern nur mit Passierschein und ein 500 m Schutzstreifen darf nur noch von den Grenztruppen  betreten werden.

Die Grenze besteht zu diesem Zeitpunkt aus Stacheldrahtzaun, Wegsperren und hölzernen Beobachtungsständen.

1961

Mit dem Beginn des Mauerbaus am 13.08.1961 setzte die DDR ein Zeichen und schloss die letzten noch bestehenden Schlupflöcher in den Westen.

Ab Oktober 1961 wurden Anipersonen-Minen als Holzkasten-Minen an Teilen des Grenzstreifens ausgebracht. Später wurden diese durch Plastikminen ersetzt. Bis in die 1980er Jahre wurden ca. 1,3 Millionen Minen an der Innerdeutschen Grenze im Boden des Grenzstreifens vergraben.

Zudem wird ein doppelreihiger Stacheldrahtzaun errichtet. Zwischen beiden Zäunen erstreckt sich das Minenfeld.

1966

Im Hinterland entlang der 500 m Sperrzone entsteht flächendeckend ein zweiter Sperrzaun, der verhindern soll, dass Flüchtende überhaupt die Sperranlagen an der Grenze erreichen. Vom Westen aus ist dieser aufgrund seiner Lage im Hinterland nicht zu sehen. Der „Grenzsignal- und Sperrzaun“ (kurz GSSZ) ist mit Signalanlagen ausgerüstet, die bei Berührung in den rückwärtig liegenden Grenzkasernen Alarm auslösen.

1971

Ab 1971 werden die alten Stacheldraht-Grenzzäune durch massive, über 3 Meter hohe Streckmetallzäune ersetzt.

Die Kanten der Gitteröffnungen waren so scharf, dass sie beim Auf- und Überklettern zu schweren Verletzungen führen konnten.

Am Zaun wurden über 71.000 Selbstschussanlagen des Typs Splittermine Modell 1970 (kurz SM70) montiert. Wurde der Auslösedraht berührt, wurden automatisch aus einer trichterförmigen Sprengmine scharfkantige Metallsplitter abgeschossen. Die Verletzungen waren oft sehr schwer und nicht selten tödlich. Meist aber fiel Wild den Selbstschussanlagen zum Opfer, die nach dem Auslösen sogleich durch neue Ladungen ersetzt wurden.

Weitere Sicherungsmaßnahmen waren z.B. Hundelaufanlagen, Kfz-Sperranlagen etc.

1984

Aufgrund von Milliardenkrediten aus der Bundesrepublik (vermittelt u. a. durch Franz Josef Strauß) und internationalem politischen Druck baute die DDR die grausamsten Sperren in den 1980er-Jahren wieder ab. Die letzte Selbstschussanlage wurde im November 1984 demontiert.

1985

Bis Ende 1985 wurden die Minenfelder in aufwändigen Suchaktionen mit langen Stangen durch die Grenztruppen geräumt. Dennoch verblieben einige Minen um Boden, die erst ab 1990 geräumt wurden. Wie viele Minen noch heute nicht entdeckt sind, weil sie z.B. verspült wurden, ist unbekannt. Die Differenz auf Basis der DDR-Minenprotokolle beträgt rechnerisch 33.864 Minen.

Bis 1989

Die Grenze blieb danach bis zum Mauerfall 1989 durch den Schießbefehl, die Signalzäune, Betonwachtürme und tiefe Kfz-Sperrgräben weiterhin extrem schwer zu überwinden.

Im Sommer und Herbst 1989 nutzen immer mehr DDR-Bürger die in den Reformen viel weiter fortgeschrittenen Länder Ungarn, die Tschechoslowakei (CSSR) und Polen als Transitländer, um über die dortigen Grenzen oder westdeutsche Botschaften in den Westen zu gelangen.

Viele DDR-Bürger harrten zuletzt in der völlig überfüllten Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag aus, bis am 30. September 1989 um 18:58 Uhr vom Balkon der deutschen Botschaft Außenminister Genscher verkündet, dass die Ausreise in die Bundesrepublik genehmigt wurde. Die Bilder gehen um die Welt und erhöhen den Druck auf die DDR-Regierung. Die Sperranlagen der Innerdeutschen Grenze beginnen, ihren Sinn zu verlieren.

09.11.1989, 18:57 Uhr: SED-Politbüromitglied Günter Schabowski las am Ende einer Live-Pressekonferenz eher beiläufig eine neue Reiseregelung vor, die es allen DDR-Bürgern erlauben sollte, in den Westen zu reisen. Auf die Nachfrage eines Journalisten, ab wann diese gelte, antwortete er unvorbereitet: „Das tritt nach meiner Kenntnis… ist das sofort, unverzüglich.“

In der Nacht vom 9. auf den 10.11.1989 wurde die Berliner Mauer nach Protesten der Bevölkerung gewaltfrei geöffnet. DDR-Bürgern wurde die Ausreise aus der DDR erlaubt, wobei in den ersten Tagen Ungewissheit herrschte, ob man wieder nach Hause einreisen dürfte. Dennoch nutzten Tausende das Angebot, meist nur für kurze Zeit den Westen zu besuchen. Familien wurden zusammengeführt, Bekanntschaften konnten wieder durch persönlichen Kontakt gepflegt werden. Ein Volk atmete den Duft der Freiheit.

Bis zum 24.12.1989 wurde von Westbesuchern noch der sogenannte „Mindestumtausch“ von Deutscher Mark West in DDR-Mark gefordert, während die ostdeutsche Bevölkerung sich im Westen vom ersten Tag an über 100,- DM Begrüßungsgeld freuen durfte.

Bis zur Wiedervereinigung wurden durch die Grenztruppen der DDR weiterhin Kontrollen mit nachlassender Intensität an der Innerdeutschen Grenze durchgeführt. 

Die verhassten Sperranlagen wurden mit der Wiedervereinigung sinnlos und wurden oft übereilt abgebaut. Nur an wenigen Stellen sind sie noch im Original vorhanden. 

Das Museum hat originale Teile der Sperranlagen gerettet und im Außenbereich aufgestellt. Ohne diese könnte man sich die Dimension und den Schrecken der unmenschlichen, ein Land zerteilenden Grenze heute nur noch schwer vorstellen. Es ist wichtig, an das Unrecht, das an der DDR Grenze begangen wurde zu erinnern.

Viele Grenzvorfälle wurden durch den Zoll und den Bundesgrenzschutz vom Westen aus dokumentiert, der die DDR-Grenze vom Westen aus beobachtete. Auf DDR-Gebiet hatten sie keine Einflussnahme und mussten mit ansehen, was geschah.

Von Westen her durfte man bis an den tatsächlichen Grenzverlauf herantreten. Die Schilder „Halt HIER Grenze“ oder wie am Grenzbrach Bremke bei Braunlage „Halt Bachmitte Grenze“ warnten vor Übertreten.

Die Zentrale Kaserne der Grenztruppen im Bereich Harz lag in Halberstadt.

Die DDR-Grenze war in Abschnitte unterteilt. Jeder dieser Abschnitte besaß eine im Hinterland belegene Grenzkaserne, von der aus die Bewachung des Grenzabschnitts Tag und Nacht organisiert wurde.

Entlang der beiden Grenzzäune waren ostwärts Wege aus Betonspaltplatten angelegt worden (der sogenannte „Kolonnenweg“), um ein Befahren mit Fahrzeugen bei jedem Wetter zu gewährleisten. Weitere befestigte Wege führten ins Hinterland und bildeten ein engmaschiges Netz für die Aufklärung im Grenzgebiet und als schnelle Verbindung zu den Kasernen.

Die Grenztruppen bestanden aus jungen Männern, die in der DDR ihren Wehrdienst leisten mussten sowie in höheren Hierarchien aus Berufssoldaten.

Vereinzelt wurden Bürger der Bundesrepublik bei unerlaubtem Betreten der ersten Meter DDR (z.B. am Dreieckigen Pfahl) von in Erdgruben und -bunkern versteckten Grenzsoldaten wegen „ungesetzlichen Grenzübertritts“ nach § 213 des DDR-Strafgesetzbuchs festgenommen.

Die Festgenommenen wurden sofort abgeführt, meist in die nächstgelegene Dienststelle der Grenztruppen oder direkt zu einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) gebracht.

Es folgten stunden- oder tagelange, psychologisch zermürbende Verhöre. Die Stasi unterstellte den Festgenommenen standardmäßig Spionage, Provokation, die Vorbereitung von Fluchthilfe oder Sabotage.

Anstatt die Personen offiziell an die Justiz zu übergeben – was erhebliche diplomatische Spannungen mit Bonn erzeugt hätte –, schaltete die DDR ein beschleunigtes Verfahren ein.

Den Westbürgern wurde eine sogenannte Ordnungsstrafe auferlegt. Diese Bußgelder lagen je nach „Schwere“ des Falls oder politischer Wetterlage meist zwischen 100 und 1.000 D-Mark (West) und mussten in harter Währung bar bezahlt werden.

Die Abschiebung: Sobald das Geld bezahlt war, die Familie im Westen den Betrag über Mittelsmänner (oft Anwälte oder die DDR-Staatsbank) hinterlegt hatte oder die Bundesrepublik informell bürgte, wurden die Personen über einen Grenzübergang wieder in den Westen abgeschoben.

Bei schwerwiegenderen Fällen (z. B. wenn der Verdacht auf echte Fluchthilfe vorlag) wurden Westbürger regulär zu Gefängnisstrafen verurteilt. Erst dann griffen die geheimen Kanäle des offiziellen Häftlingsfreikaufs über Rechtsanwalt Wolfgang Vogel, bei dem die Bundesrepublik die Gefangenen pauschal für Summen von bis zu 95.000 DM pro Person auslöste

Versuchte ein DDR-Bürger über die Grenzsperranlagen in die Bundesrepublik Deutschland zu flüchten, riskierte er viel – bis hin zu seinem möglichen Tod.

Näherte sich ein DDR-Bürger der DDR-Grenze, so hatte er viele Hindernisse zu überwinden:

  • Einreise ins Grenzsperrgebiet
    Am Rand des Grenzsperrgebietes waren Kontrollposten an jeder Straße eingesetzt. Sie kontrollierten, ob die Person einen Passierschein für das Grenzsperrgebiet besaß. Besuch für Familien in den Orten des Sperrgebiets oder Handwerker mussten sich solche Passierscheine erst im Verwaltungswege besorgen.
    Es gab natürlich auch unbewachte Wanderwege oder die Harzquerbahn, die durch das Sperrgebiet dampfte. Sie wurde ab Drei Annen Hohne bis Benneckenstein von bewaffneten Kräften auf den offenen Plattformen begleitet, die überwachten, dass niemand im Sperrgebiet aus dem Zug sprang.
  • Eindringen in die 500 m Sperrzone
    Unmittelbar vor der DDR Grenze begann in etwa 500 m Abstand zum 2. Grenzzaun die Sperrzone, die niemand außer den Grenztruppen betreten durfte.
  • Entdeckung
    Innerhalb der Sperrzone gab es Signalanlagen, die bei Berührung sofort in den Kasernen Alarm auslösten. Insbesondere am Grenzzaun war dieses Alarmsystem lückenlos.
    Nach Abbau von Minenfeldern und Selbstschussanlagen verblieben noch die Grenztruppen selbst, die den Befehl hatten, eine Republikflucht mit allen Mitteln zu verteidigen. Der sogenannte „Schießbefehl“ ließ als letztes Mittel auch den Einsatz der Waffe zu – ein Alptraum für viele, die bei den Grenztruppen ihren Wehrdienst ableisteten, auf einen Menschen schießen zu müssen, der nichts anderes suchte, als die Freiheit.
  • Verhaftung: Die sogenannte „Republikflucht“ war ein Straftatbestand, der mit harten Gefängnisstrafen von bis zu acht Jahren geahndet wurde.
  • Stasi-Haft: Erwischte Personen kamen in die Untersuchungshaft des Ministeriums für Staatssicherheit und galten als politische Gefangene.
  • Repressionen: Die Familien der Geflüchteten im Inland wurden vom Regime überwacht, schikaniert und beruflich benachteiligt. So durften Geschwister „unzuverlässiger Familien“ oft nicht studieren oder ihren beruflichen Werdegang frei wählen.

Nur etwa 2 Kilometer von Braunlage östlich zerteilte die Innerdeutsche Grenze bis 1989 Deutschland in die Bundesrepublik Deutschland (Braunlage lag im sogenannten „Westen“) und die Deutsche Demokratische Republik (der Nachbarort Elend lag bereits im „Osten“).

In unserem Außengelände sehen Sie Originalteile der Sperranlagen der DDR-Grenze.

Zur Geschichte:

In der Nachkriegszeit wurde die Grenze zwischen der Sowjetischen Zone und den westlichen Zonen immer stärker gesichert.

Grund dafür war die Bevölkerungsabwanderung aus der Sowjetischen Zone in die Westzonen – meist aufgrund der sich im Westen schneller bessernden wirtschaftlichen Lage, teilweise aber auch durch Repressionen und zunehmende Unfreiheit in der Sowjetischen Zone.

Mit dem Entstehen der beiden Staaten „Bundesrepublik Deutschland“ am 23.05.1949 und der „Deutsche Demokratische Republik“ (ehemals sowjetische Zone; DDR) am 7.10.1949 manifestierte sich die Deutsche Teilung über Jahrzehnte.

Um den Bevölkerungsverlust zu stoppen, wurde die Grenze durch die DDR insbesondere immer weiter gesichert.

1952

16.05.1952: Eine 5 km Sperrzone von der Grenze darf fortan von DDR-Bürgern nur mit Passierschein und ein 500 m Schutzstreifen darf nur noch von den Grenztruppen  betreten werden.

Die Grenze besteht zu diesem Zeitpunkt aus Stacheldrahtzaun, Wegsperren und hölzernen Beobachtungsständen.

1961

Mit dem Beginn des Mauerbaus am 13.08.1961 setzte die DDR ein Zeichen und schloss die letzten noch bestehenden Schlupflöcher in den Westen.

Ab Oktober 1961 wurden Anipersonen-Minen als Holzkasten-Minen an Teilen des Grenzstreifens ausgebracht. Später wurden diese durch Plastikminen ersetzt. Bis in die 1980er Jahre wurden ca. 1,3 Millionen Minen an der Innerdeutschen Grenze im Boden des Grenzstreifens vergraben.

Zudem wird ein doppelreihiger Stacheldrahtzaun errichtet. Zwischen beiden Zäunen erstreckt sich das Minenfeld.

1966

Im Hinterland entlang der 500 m Sperrzone entsteht flächendeckend ein zweiter Sperrzaun, der verhindern soll, dass Flüchtende überhaupt die Sperranlagen an der Grenze erreichen. Vom Westen aus ist dieser aufgrund seiner Lage im Hinterland nicht zu sehen. Der „Grenzsignal- und Sperrzaun“ (kurz GSSZ) ist mit Signalanlagen ausgerüstet, die bei Berührung in den rückwärtig liegenden Grenzkasernen Alarm auslösen.

1971

Ab 1971 werden die alten Stacheldraht-Grenzzäune durch massive, über 3 Meter hohe Streckmetallzäune ersetzt.

Die Kanten der Gitteröffnungen waren so scharf, dass sie beim Auf- und Überklettern zu schweren Verletzungen führen konnten.

Am Zaun wurden über 71.000 Selbstschussanlagen des Typs Splittermine Modell 1970 (kurz SM70) montiert. Wurde der Auslösedraht berührt, wurden automatisch aus einer trichterförmigen Sprengmine scharfkantige Metallsplitter abgeschossen. Die Verletzungen waren oft sehr schwer und nicht selten tödlich. Meist aber fiel Wild den Selbstschussanlagen zum Opfer, die nach dem Auslösen sogleich durch neue Ladungen ersetzt wurden.

Weitere Sicherungsmaßnahmen waren z.B. Hundelaufanlagen, Kfz-Sperranlagen etc.

1984

Aufgrund von Milliardenkrediten aus der Bundesrepublik (vermittelt u. a. durch Franz Josef Strauß) und internationalem politischen Druck baute die DDR die grausamsten Sperren in den 1980er-Jahren wieder ab. Die letzte Selbstschussanlage wurde im November 1984 demontiert.

1985

Bis Ende 1985 wurden die Minenfelder in aufwändigen Suchaktionen mit langen Stangen durch die Grenztruppen geräumt. Dennoch verblieben einige Minen um Boden, die erst ab 1990 geräumt wurden. Wie viele Minen noch heute nicht entdeckt sind, weil sie z.B. verspült wurden, ist unbekannt. Die Differenz auf Basis der DDR-Minenprotokolle beträgt rechnerisch 33.864 Minen.

Bis 1989

Die Grenze blieb danach bis zum Mauerfall 1989 durch den Schießbefehl, die Signalzäune, Betonwachtürme und tiefe Kfz-Sperrgräben weiterhin extrem schwer zu überwinden.

1989

Im Sommer und Herbst 1989 nutzen immer mehr DDR-Bürger die in den Reformen viel weiter fortgeschrittenen Länder Ungarn, die Tschechoslowakei (CSSR) und Polen als Transitländer, um über die dortigen Grenzen oder westdeutsche Botschaften in den Westen zu gelangen.

Viele DDR-Bürger harrten zuletzt in der völlig überfüllten Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag aus, bis am 30. September 1989 um 18:58 Uhr vom Balkon der deutschen Botschaft Außenminister Genscher verkündet, dass die Ausreise in die Bundesrepublik genehmigt wurde. Die Bilder gehen um die Welt und erhöhen den Druck auf die DDR-Regierung. Die Sperranlagen der Innerdeutschen Grenze beginnen, ihren Sinn zu verlieren.

09.11.1989, 18:57 Uhr: SED-Politbüromitglied Günter Schabowski las am Ende einer Live-Pressekonferenz eher beiläufig eine neue Reiseregelung vor, die es allen DDR-Bürgern erlauben sollte, in den Westen zu reisen. Auf die Nachfrage eines Journalisten, ab wann diese gelte, antwortete er unvorbereitet: „Das tritt nach meiner Kenntnis… ist das sofort, unverzüglich.“

In der Nacht vom 9. auf den 10.11.1989 wurde die Berliner Mauer nach Protesten der Bevölkerung gewaltfrei geöffnet. DDR-Bürgern wurde die Ausreise aus der DDR erlaubt, wobei in den ersten Tagen Ungewissheit herrschte, ob man wieder nach Hause einreisen dürfte. Dennoch nutzten Tausende das Angebot, meist nur für kurze Zeit den Westen zu besuchen. Familien wurden zusammengeführt, Bekanntschaften konnten wieder durch persönlichen Kontakt gepflegt werden. Ein Volk atmete den Duft der Freiheit.

Bis zum 24.12.1989 wurde von Westbesuchern noch der sogenannte „Mindestumtausch“ von Deutscher Mark West in DDR-Mark gefordert, während die ostdeutsche Bevölkerung sich im Westen vom ersten Tag an über 100,- DM Begrüßungsgeld freuen durfte.

1990

Bis zur Wiedervereinigung wurden durch die Grenztruppen der DDR weiterhin Kontrollen mit nachlassender Intensität an der Innerdeutschen Grenze durchgeführt. 

Die verhassten Sperranlagen wurden mit der Wiedervereinigung sinnlos und wurden oft übereilt abgebaut. Nur an wenigen Stellen sind sie noch im Original vorhanden. 

Das Museum hat originale Teile der Sperranlagen gerettet und im Außenbereich aufgestellt. Ohne diese könnte man sich die Dimension und den Schrecken der unmenschlichen, ein Land zerteilenden Grenze heute nur noch schwer vorstellen. Es ist wichtig, an das Unrecht, das an der DDR Grenze begangen wurde zu erinnern.

Bundesgrenzschutz

Viele Grenzvorfälle wurden durch den Zoll und den Bundesgrenzschutz vom Westen aus dokumentiert, der die DDR-Grenze vom Westen aus beobachtete. Auf DDR-Gebiet hatten sie keine Einflussnahme und mussten mit ansehen, was geschah.

Von Westen her durfte man bis an den tatsächlichen Grenzverlauf herantreten. Die Schilder „Halt HIER Grenze“ oder wie an der Bremke bei Braunlage „Halt Bachmitte Grenze“ warnten vor Übertreten, denn vereinzelt wurden Bürger der Bundesrepublik bei unerlaubtem Betreten der ersten Meter DDR (z.B. am Dreieckigen Pfahl) von in Erdgruben und -bunkern versteckten Grenzsoldaten wegen „ungesetzlichen Grenzübertritts“ nach § 213 des DDR-Strafgesetzbuchs festgenommen.

Der Festgenommene wurde sofort abgeführt, meist in die nächstgelegene Dienststelle der Grenztruppen oder direkt zu einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) gebracht.

Es folgten stunden- oder tagelange, psychologisch zermürbende Verhöre. Die Stasi unterstellte den Festgenommenen standardmäßig Spionage, Provokation, die Vorbereitung von Fluchthilfe oder Sabotage.

Anstatt die Personen offiziell an die Justiz zu übergeben – was erhebliche diplomatische Spannungen mit Bonn erzeugt hätte –, schaltete die DDR ein beschleunigtes Verfahren ein.

Den Westbürgern wurde eine sogenannte Ordnungsstrafe auferlegt. Diese Bußgelder lagen je nach „Schwere“ des Falls oder politischer Wetterlage meist zwischen 100 und 1.000 D-Mark (West) und mussten in harter Währung bar bezahlt werden.

Die Abschiebung: Sobald das Geld bezahlt war, die Familie im Westen den Betrag über Mittelsmänner (oft Anwälte oder die DDR-Staatsbank) hinterlegt hatte oder die Bundesrepublik informell bürgte, wurden die Personen über einen Grenzübergang wieder in den Westen abgeschoben.

Bei schwerwiegenderen Fällen (z. B. wenn der Verdacht auf echte Fluchthilfe vorlag) wurden Westbürger regulär zu Gefängnisstrafen verurteilt. Erst dann griffen die geheimen Kanäle des offiziellen Häftlingsfreikaufs über Rechtsanwalt Wolfgang Vogel, bei dem die Bundesrepublik die Gefangenen pauschal für Summen von bis zu 95.000 DM pro Person auslöste